Frequently Asked Questions

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Wann finden die Hauptstudiumsveranstaltungen H5.1 und H5.2 für das Lehramt an Berufskollegs (LPO 2003) statt?

Voraussichtlich ab dem Sommersemester 2014 finden die Veranstaltungen nach folgendem zweisemestrigen Turnus statt:

H 5.1: Sommersemester

H 5.2: Wintersemester

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Kann ich meine kaufmännische Ausbildung für das Berufsfeldpraktikum anrechnen lassen?

Nein, die Anrechnung einer kaufmännischen Ausbildung als Berufsfeldpraktikum ist grundsätzlich nicht möglich, da das Berufsfeldpraktikum ausschließlich an Schulen sowie an außerschulischen bildungsorientierten Einrichtungen (bspw. Weiterbildungsinstitut, Beratungsstelle, Museum, Universität) abgeleistet werden kann. (vgl. ausführlich: zlb.uni-due.de/bachelor-master)

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Wer ist mein Ansprechpartner für fachliche Fragen in den neuen BA-MA Studiengängen?

Die fachliche Beratung in den BA-MA Studiengängen für das Lehramt am Berufskolleg, z. B. hinsichtlich der Ziele, Inhalte, Anforderungen und Prüfungen (BWL, VWL, Wirtschaftsinformatik, Recht, Statistik usw.) übernehmen die jeweiligen Dozenten und Lehrstühle. Einen Überblick über die Fächer finden Sie hier: www.wiwi.uni-due.de/fachgebiete/

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Kann ich im Rahmen meines Studiums Leistungsnachweise auch an einer anderen Hochschule erbringen?

Nein, weil gemäß Prüfungsordnung die Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung zu verweigern ist, wenn die/der Studierende sich bereits in einem Prüfungsverfahren in demselben oder einem vergleichbaren Studienfach befindet.

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Kann ich im Rahmen meines Studiums Leistungsnachweise auch an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre MSM, Campus Duisburg erbringen?

Nein, laut Hochschulgesetz kann das Ablegen von Prüfungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen nur erfolgen, wenn der/die Studierende für den betreffenden Studiengang immatrikuliert ist.

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Wo erhalte ich allgemeine Informationen zum Ba/Ma-Lehramtsstudium?

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte - je nach angestrebtem Studiengang – an eine der folgenden beiden E-Mail Adressen:

lehramt.wiwi (at) ibes.uni-due.de

lehramt.wipaed (at) ibes.uni-due.de

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Wie erfolgt die Anerkennung von während eines Auslandssemesters erbrachten Prüfungsleistungen?

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die während eines Auslandssemesters an der der Gastuniversität erbracht wurden, erfolgt über den Bereich Prüfungswesen Wirtschaftswissenschaften. Bitte reichen Sie den formularmäßigen Anerkennungsantrag nebst Unterlagen dort ein. Den Anerkennungsantrag finden Sie unter folgendem Link: www.uni-due.de/imperia/md/content/fb5/240809_anerkennungsantrag.pdf

 

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Regelungen im Modul H5 - Welche Regelungen gelten im Modul H5?

Liebe Studierende in den Studiengängen für das Lehramt am Berufskolleg,

die Anfragen einiger Studierender haben gezeigt, dass Bedarf an einer nochmaligen Klärung der Regelungen des Moduls H5 besteht. Dies wollen wir hiermit gerne tun:

Fall 1) Wenn der zulässige fachdidaktische Leistungsnachweis in der Wirtschaftsdidaktik gewählt wird, ist dieser wie folgt zu erbringen:

a) Leistungsnachweis bestehend aus einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung im Seminar zu Nr. 1 sowie

b) Leistungsnachweis in Form eines ausführlichen Unterrichtsentwurfs mit Präsentation im Seminar zu Nr. 2. Dieser Leistungsnachweis beinhaltet die obligatorische Dokumentation der Praxisphase laut Praktikumsordnung.

Fall 2) Wenn der zulässige fachdidaktische Leistungsnachweis in der Fachdidaktik des zweiten Unterrichtsfaches gewählt wird, ist in der Wirtschaftsdidaktik ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wie folgt zu erbringen:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme bestehend aus einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung zu Nr. 1 sowie

b) Dokumentation der Praxisphase laut Praktikumsordnung in Form eines ausführlichen Unterrichtsentwurfs mit Präsentation im Seminar zu Nr. 2.

Nähere Hinweise zu den Anforderungen und zum Umfang der schriftlichen Ausarbeitungen in der Wirtschaftsdidaktik erhalten Sie in semesteraktueller Fassung zusammen mit der Anmeldung zu den Seminaren.

Zur Erläuterung:

Gemäß Praktikumsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen muss für den Nachweis Fachdidaktischer Praxisstudien eine ordnungsgemäße Praktikumsdokumentation vorliegen. Deshalb ist es nicht möglich, dass Sie im Seminar „Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs- und volkswirtschaftlicher Gegenstände mit schulpraktischen Studien“ nur eine Teilnahmebestätigung erwerben. Die ordnungsgemäße Praktikumsdokumentation umfasst einen Unterrichtsentwurf (inkl. Präsentation im Seminar) im Umfang von 15 Seiten. Sollten Sie bereits das Seminar besucht haben, ohne einen Unterrichtsentwurf entwickelt oder vorgestellt zu haben, so wenden Sie sich bitte an Nadja Höckesfeld (E-Mail: nadja.hoeckesfeld (at) uni-due.de, Sprechstunde: siehe Homepage).

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Wie ist die Vorgehensweise bei der Anerkennung von Leistungen beim Seiteneinstieg in das Lehramt an Berufskollegs?

Wenn Sie an anderen Hochschulen oder an der Universität Duisburg-Essen andere Studiengänge belegt und hier Scheine erworben haben, besteht bei ausreichender Übereinstimmung die Möglichkeit einer Anerkennung für Ihr Lehramtsstudium.

Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen finden Sie im Bereich Prüfungswesen unter folgendem Link:

www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/formulare.shtml

Dieses Formular füllen Sie bitte aus und geben es zusammen mit den angeforderten Unterlagen im akademischen Prüfungsamt ab. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Sie werden schriftlich vom akademischen Prüfungsamt über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert.

 

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Wo erhalte ich Informationen betreffend die Modalitäten bzgl. der Prüfungsanmeldung für das mündliche Staatsexamen?

Informationen erhalten Sie unter folgendem (mündliche Lehramtsprüfung) Link:
sowie zu den Prüfungskorridoren auf der Seite: Link

 

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Wo erhalte ich allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium?

Unter folgendem Link www.uni-due.de/lehramtwiki finden Sie ein Wiki, welches sich speziell an Lehramtsstudierende richtet. Dort finden Sie Informationen zu Ansprechpartnern, Beratungsangeboten, Dokumente, etc.

Auf unseren Fakultätsseiten finden Sie ebenfalls Informationen zu Ihrem entsprechenden Studiengang: www.wiwi.uni-due.de/studium-lehre/lehramt/

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Wer bescheinigt erbrachte Leistungen?

Erbrachte Leistungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften werden von den entsprechenden Dozenten dem Bereich Prüfungswesen Wirtschaftswissenschaften gemeldet. Im Bereich Prüfungswesen können Sie sich eine Leistungsübersicht mit allen erbrachten Leistungen ausstellen lassen. Von den Dozenten werden keine Scheine ausgestellt und/oder unterschrieben.

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Regelung: Bescheinigung Schulpraktikum

Die Bescheinigung zum "Nachweis Fachdidaktischer Praxisstudien gem. LPO 2003" (Link: zlb.uni-due.de/documents/documents_pfl/Formulare/FDP_NachweisOnline.pdf) erlangen Sie wie folgt:

  • Die Studierenden geben die ausgefüllte Bescheinigung (Unterschrift der Schule muss bereits vorhanden sein) im Sekretariat ab
  • Es muss eine mindestens ausreichende Leistung des Seminars H5.2 (Lehramt BK) bzw. H4.3 (Lehramt GHR; GyGe) "Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter  Gegenstände..." erbracht worden sein.
  • Das gestempelte und unterzeichnete Formular kann nach ca. einer Woche wieder im Sekretariat abgeholt werden.
  • Das gestempelte und unterzeichnete Formular kann nach ca. einer Woche wieder im Sekretariat abgeholt werden.
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Wer unterzeichnet Modulabschlussbögen und/oder Anmeldungen zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium?

Bitte wenden Sie sich zur Unterzeichnung Ihrer Modulabschlussbögen und/oder Ihrer Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium anden Bereich Prüfungswesen Wirtschaftswissenschaften.

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Wo werden meine Prüfungsleistungen anerkannt?

Die Anerkennung der Prüfungsleistungen im Fachbereich WiWi läuft ausschließlich über den Bereich Prüfungswesen. Bitte nutzen Sie folgenden Link: www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/formulare.shtml

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Können Scheine für das Hauptstudium erworben werden, bevor das Grundstudium vollständig abgeschlossen ist?

Grundsätzlich sollte zunächst das Grundstudium absolviert werden. Es besteht aber die Möglichkeit, bereits vorab solche Scheine im Rahmen des Hauptstudiums zu erwerben, für die die Voraussetzungen aus dem Grundstudium vollständig vorliegen. Wenn Sie beispielsweise alle erforderlichen BWL-Scheine des Grundstudiums erworben haben, aber es fehlen Ihnen noch VWL-Scheine, können Sie BWL-Scheine des Hauptstudiums erwerben.

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Können Freiversuche bei Klausuren geltend gemacht werden?

Nein, im Lehramtsstudium besteht keine Möglichkeit, Freiversuche geltend zu machen.

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Gibt es Vorlesungen bzw. Seminare speziell für Lehramtsstudierende?

Die Veranstaltungen zur Wirtschaftsdidaktik sind speziell für Lehramtsstudierende konzipiert. Dagegen besuchen Sie die Veranstaltungen der Fachwissenschaften gemeinsam mit den Studierenden, die Wirtschaftswissenschaften auf Diplom bzw. Bachelor oder Master studieren.

 

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Wie sind Teilnahmebestätigungen, erfolgreiche Teilnahme und Leistungsnachweise zu unterscheiden?

  • Die Teilnahme bestätigen Studierende durch ihre Unterschrift selbst.
  • Eine erfolgreiche Teilnahme wird z. B. durch mündliche Prüfung, Klausur oder Präsentation geprüft (siehe Studienordnung für nähere Hinweise).
  • Leistungsnachweise: Hier gilt das Entsprechende, also z.B. durch mündliche Prüfung, Klausur, Präsentation (siehe Studienordnung für nähere Hinweise). Im Unterschied zur erfolgreichen Teilnahme kann sich der Leistungsnachweis auf das gesamte Modul beziehen; er kann z.B. auch aus mehreren Klausuren bestehen.
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Brauche ich für die reine Teilnahme an einer Veranstaltung im Bereich Wirtschaftswissenschaften eine Unterschrift des Dozenten?

Nein, diese bestätigten Sie selbst, da der Dozent gar nicht in der Lage ist die Teilnahme in einer Vorlesung nachzuhalten. Sie benötigen dazu auch keine Bestätigung des Bereichs Prüfungswesens. Sie wird Ihnen im Zuge des Modulabschluss vom Modulverantwortlichen bestätigt. Wird in Ihrem Studiengang jedoch die erfolgreiche Teilnahme gefordert, so handelt es sich um keinen Sitzschein. Erfolgreiche Teilnahme erfordert eine Leistungskontrolle in der Regel durch Teilnahme an der Klausur.